In verschiedenen Ländern gelten für den Einsatz von PKW mit Anhängern unterschiedliche Regelungen bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wir haben für Sie zusammengestellt, wo Sie mit einem Anhänger wie schnell fahren dürfen und welche Voraussetzungen dabei ggf. erfüllt sein müssen.
80-km/h bzw. 100-km/h-Regelung in Deutschland
Grundsätzlich gelten für Anhänger-Gespanne in Deutschland folgende Regelungen: innerorts allgemein 50 km/h, außerorts höchstens Tempo 80.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Tempo-100-Genehmigung von der zuständigen Verkehrsbehörde erteilt werden. Mit ihr dürfen Sie mit Ihrem Anhänger-Gespann statt mit höchstens 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn und Kraftfahrstraßen (keine Landstraßen!) fahren. Die erforderliche Tempo-100-Plakette erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h (Klasse L) zugelassen sein. Das ist bei Humbaur-Anhängern Standard. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
Sie müssen eine 100-km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
Es müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
- 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
- 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
- 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfer
Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.